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Stichwort: Kriegsdienstverweigerung
Connection e.V.
Internationale Arbeit für Kriegsdienstverweigerer und Deserteure

Kriegsdienstverweigerung 

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Stuttgarter Friedenspreis für US-Verweigerer Agustín Aguayo
Reden und Beiträge
(21.12.2007) 

Heute erhielt der US-Kriegsdienstverweigerer Agustín Aguayo den Stuttgarter Friedenspreis. Wir dokumentieren Reden und Beiträge.

Südkorea: „Recht auf Kriegsdienstverweigerung muss anerkannt werden“
(17.12.2007) 

Die Nationale Menschenrechtskommission Korea (NHRCK) wird eine offizielle Stellungnahme zur Verfassungswidrigkeit des Gesetzes über Reservestreitkräfte des Landes bezüglich der Anrufung des Verfassungsgerichtes durch das Bezirksgericht Ulsan dem Verfassungsgericht übergeben. Das Bezirksgericht sieht das Gesetz über Reservestreitkräfte des Landes vom 30. April 2007 als verfassungswidrig an. Diese Position bestärkt die Auffassung der Kommission, dass das Recht auf Kriegsdienstverweigerung anerkannt, ein eigenständiger Dienst eingerichtet werden muss und Kriegsdienstverweigerer nicht bestraft werden dürfen.

Kanada verweigert US-Deserteuren Asyl
(19.11.2007) 

Letzte Woche hat das Oberste Gericht von Kanada beschlossen, die Klagen der US-Kriegsgegner Jeremy Hinzman und Brandon Hughey nicht zur Verhandlung zuzulassen.

Auszüge aus dem Fortschrittsbericht zur Türkei
(06.11.2007) 

Es gab keine Fortschritte in der Frage der Kriegsdienstverweigerung. Die Türkei hat immer noch dem Urteil des EGMR im Fall Ülke vs. Türkei nachzukommen und ein Gesetz zu verabschieden, dass wiederholte Verfolgung und Bestrafungen wegen "Beharren auf Ungehorsam" bei denjenigen verhindert, die die Ableistung des Militärdienstes aus Gewissens- oder religiösen Gründen verweigern.

Betroffene starten Kampagne gegen Kopfgeldzwang in der Türkei
(02.11.2007) 

Immer wieder melden sich türkische Wehrpflichtige, die inzwischen das 38. Lebensjahr erreicht haben, bei Connection e.V. Nach einer Regelung der Türkei wurden sie von den türkischen Behörden als Arbeitsmigranten im Ausland bis zu diesem Alter zurückgestellt. Sie haben einen Betrag von 5.112 € zu zahlen und dann noch einen dreiwöchigen Militärdienst abzuleisten. Dies wird allgemein als Freikaufsregelung gehandelt.

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