Förderpreises 2001
Martin-Niemöller-Stiftung 2009
USA
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Iraq war veteran seeks asylum in Germany
Report of Military Counseling Network
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(27.11.2008)
FRANKFURT, Germany - U.S. Army Specialist André Shepherd applied for asylum in Germany Nov. 26, becoming the first Iraq War veteran to pursue refugee status in Europe. |
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Asylantrag für den US-Verweigerer André Shepherd
Ausführliche Begründung durch den Rechtsanwalt - Teil I
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(26.11.2008)
Hiermit beantrage ich für André Lawrence Shepherd, * 21. 5. 1977, Cleveland/Ohio die Anerkennung als Asylberechtigter. Der Antragsteller ist Staatsangehöriger der Vereinigten Staaten und Soldat. Er verweigert aus Gewissensgründen den weiteren Militärdienst, weil er nicht an einem das Gewaltverbot nach Art. 2 Nr. 4 der Charta der Vereinten Nationen verletzenden völkerrechtswidrigen Krieg der Vereinigten Staaten gegen den Irak teilnehmen und darüber hinaus in diesem Zusammenhang nicht an Kriegsverbrechen im Rahmen des Einsatzes seiner zuständigen Einheit im Irak beteiligt sein will. Aufgrund dieser Entscheidung droht dem Antragsteller Strafverfolgung durch das zuständige Militärgericht der Armee der Vereinigten Staaten. Der Antragsteller befürchtet deshalb Verfolgung aus Gründen der Genfer Flüchtlingskonvention in Verbindung mit der Richtlinie 2004/83/EG (Qualifikationsrichtlinie). |
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Asylantrag für den US-Verweigerer André Shepherd
Ausführliche Begründung durch den Rechtsanwalt - Teil II
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(26.11.2008)
Hiermit beantrage ich für André Lawrence Shepherd, * 21. 5. 1977, Cleveland/Ohio die Anerkennung als Asylberechtigter. Der Antragsteller ist Staatsangehöriger der Vereinigten Staaten und Soldat. Er verweigert aus Gewissensgründen den weiteren Militärdienst, weil er nicht an einem das Gewaltverbot nach Art. 2 Nr. 4 der Charta der Vereinten Nationen verletzenden völkerrechtswidrigen Krieg der Vereinigten Staaten gegen den Irak teilnehmen und darüber hinaus in diesem Zusammenhang nicht an Kriegsverbrechen im Rahmen des Einsatzes seiner zuständigen Einheit im Irak beteiligt sein will. Aufgrund dieser Entscheidung droht dem Antragsteller Strafverfolgung durch das zuständige Militärgericht der Armee der Vereinigten Staaten. Der Antragsteller befürchtet deshalb Verfolgung aus Gründen der Genfer Flüchtlingskonvention in Verbindung mit der Richtlinie 2004/83/EG (Qualifikationsrichtlinie). |
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Kriegsdienstverweigerung und Desertion in den USA
Stellungnahme zum Verfahren des US-Deserteurs André Shepherd
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(20.11.2008)
Seit Beginn des Irakkrieges im März 2003 sind mehr als 20.000 Militärangehörige der US-Streitkräfte desertiert oder haben sich unerlaubt von der Truppe entfernt. Ihre Zahl hat in den letzten Jahren zugenommen, auch wenn die US-Regierung den Irakkrieg bereits im Mai 2003 für beendet erklärte. Seitdem werden die Kampfhandlungen als "Krieg gegen den Terror" deklariert, was völkerrechtlich nicht näher definiert ist. Bekannt wurden insbesondere diejenigen, die sich den Einsätzen im Irak oder auch in Afghanistan verweigerten und dies öffentlich machten. Weitere Fälle sind uns aufgrund unserer Beratungstätigkeit von US-SoldatInnen vertraut. Wir wollen im Folgenden eine Übersicht über die Möglichkeit der Kriegsdienstverweigerung, den Umgang mit Kriegsdienstverweigerern in der US-Armee sowie zur Desertion und Unerlaubten Abwesenheit geben. Nach diesen Ausführungen werden wir einige Fälle ausführlicher dargestellt. |
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Robert Weiss
Kurzportrait
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(15.11.2008)
Kurzportrait des US-Verweigerers Robert Weiss |
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